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Die Psychotherapeutischen Sprechstunde dient der Diagnostik. Hierzu führen wir mit Ihnen ein Anamnesegespräch, in welchem wir gezielt Fragen nach Ihrer Symptomatik stellen. Oft ergänzen wir diese Diagnostik mithilfe von störungsspezifischen Fragebögen.
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Die Akuttherapie dient vornehmlich der Stabilisierung, um über die Wartezeit auf einen Therapieplatz hinwegzuhelfen. Auch kann sie zur Überbrückung bis zum Beginn einer stationären Behandlung oder Reha-Behandlung dienen.
Der Weg zur Akuttherapie verläuft in der Regel über die Terminservicestelle der KVWL, nachdem vorab in einer Psychotherapeutischen Sprechstunde dringender Bedarf bei Ihnen festgestellt worden ist. Es ist nicht möglich, sich direkt zu einer Akuttherapie anzumelden.
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Carl R. Rogers
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Gespräch Ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Alle weiteren Formalien werden im Erstgespräch besprochen.
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Da sich private Krankenversicherungen aber in Ihrem Leistungsspektrum unterscheiden, sollten Sie sich möglichst vor dem ersten Gespräch erkundigen, ob in Ihrem Vertrag psychotherapeutische Leistungen enthalten sind. Bitte bringen Sie dann Ihre Versicherungsnummer und die Adresse der Privatversicherung mit zum Erstgespräch.
Sind Sie beihilfeberechtigt, werden die Kosten für Ihre Psychotherapie nach entsprechender Überprüfung anteilig von Ihrer Beihilfe und Ihrer Krankenkasse erstattet. Bitte erkundigen Sie sich, in welchem Umfang Ihre Kosten erstattet werden und bringen Ihre Personalnummer und die Adresse der Beihilfestelle mit zum Erstgespräch.
Möchten Sie Ihre Therapie selbst bezahlen, würden wir uns gemeinsam über den Umfang der Therapie beraten. Die Therapiesitzungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten abgerechnet. Demnach beträgt das Honorar 100,55 € für eine Therapiesitzung von 50 Min. Hierzu beraten wir Sie auch gerne persönlich.
Bitte sagen Sie Ihren Termin 48 Stunden vorher ab, sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können/wollen. Sollten Sie dies versäumen, stellen wir Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung, das Sie privat bezahlen müssten.
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